Rohwedder & Brodzinski Immobilien GbR
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Maklerfirma „die Maklerei“ und deren Vertragspartnern.

2. Ein Vertrag mit uns kommt nicht nur durch eine schriftliche oder ausdrückliche mündliche Vereinbarung zustande, sondern auch durch Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit, zum Beispiel aufgrund eines von uns zugänglich gemachten Objekt-Exposés oder von uns erteilter Auskünfte.

3. Die im Rahmen unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit gemachten Angaben erfolgen regelmäßig aufgrund der Informationen unserer Auftraggeber. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit schließen wir aus. Die Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleibt vorbehalten.

4. Alle Informationen aus unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit einschließlich des Exposés und sonstiger Unterlagen sind ausschließlich für unseren Auftraggeber bestimmt und müssen unabhängig von der Laufzeit des Vertrages vertraulich behandelt werden. Die Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist unserem Auftraggeber untersagt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung durch unseren Auftraggeber ist dieser nach unserer Wahl zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

5. Die Maklerei ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.

6. Der Provisionsanspruch ist fällig und verdient mit formwirksamem Zustandekommen des Hauptvertrages. Er entsteht auch dann, wenn der ursprünglich beabsichtigte Hauptvertrag durch einen anderen Vertragstypus ersetzt wird, sofern der in dem Maklervertrag vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem tatsächlich geschlossenen Vertrag abweicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Maklerei die Bedingungen des Kaufvertrages unverzüglich mitzuteilen und dieser eine Abschrift des Vertrages zu übersenden.

7. Ist dem Auftraggeber das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist dieser verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Auftraggeber die Mitteilung schuldhaft, hat er der Maklerei sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die dieser aufgrund der unterlassenen Mitteilung entstanden sind.

8. Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Bad Segeberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

9. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.

Stand: 30.09.2010